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(AGB´s) Allgemeine Geschäftsbedingungen

für das Versenden von Pressemeldungen der Presse- und Nachrichtenagentur quadriga press Ltd. & Co. KG

§ 1  Der Geschäftsgegenstand von Presse- und Nachrichtenagentur quadriga press Ltd. & Co. KG ist in diesem Fall die digitale Verbreitung von Pressetexten, -bildern und -grafiken. Presse- und Nachrichtenagentur quadriga press Ltd. & Co. KG betätigt sich hierbei als Versender der Texte, Bilder, Fotos, Grafiken. Presse- und Nachrichtenagentur quadriga press Ltd. & Co. KG nutzt hierbei als Verbreitungskanäle: den Nachrichtensatellit, das Telefax, per E-Mail, per Datenbankabruf, das Internet. Eine redaktionelle Überprüfung oder redaktionelle Bearbeitung findet nicht statt. Verantwortlich für den Inhalt ist der Auftraggeber; das Material muss frei von Rechten Dritter und Anderer sein. Eventuelle Nutzungsbeschränkungen sind vom Auftraggeber bei der Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen. Für die Einhaltung der Nutzungsbeschränkungen durch die Abnehmer haftet Presse- und Nachrichtenagentur quadriga press Ltd. & Co. KG nicht. Der Auftraggeber hat Presse- und Nachrichtenagentur quadriga press Ltd. & Co. KG von Ansprüchen Dritter freizuhalten und Presse- und Nachrichtenagentur quadriga press Ltd. & Co. KG etwaige Schäden und Kosten einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung gegen Ansprüche Dritter zu ersetzen. Ungeachtet der Tatsache, dass Presse- und Nachrichtenagentur quadriga press Ltd. & Co. KG das Material nicht überprüft oder bearbeitet, behält Presse- und Nachrichtenagentur quadriga press Ltd. & Co. KG sich vor, das Material unter besonderen Umständen nicht zu verbreiten, insbesondere dann nicht, wenn dieses offenkundig in grober Weise gegen Recht und Ordnung oder irgendwelche Gesetze verstößt.

§ 2  Presse- und Nachrichtenagentur quadriga press Ltd. & Co. KG hat keinen Einfluss darauf, dass ein Empfänger die empfangene Leistung seinerseits überprüft und bearbeitet; hierfür ist eine Haftung von Presse- und Nachrichtenagentur quadriga press Ltd. & Co. KG ausgeschlossen. Presse- und Nachrichtenagentur quadriga press Ltd. & Co. KG ist nicht verpflichtet, über die Aufforderung zur Unterlassung hinaus die Verbreitung von Material bei Nutzern zu unterbinden. Auf Verlangen ist Presse- und Nachrichtenagentur quadriga press Ltd. & Co. KG jedoch bereit, Ansprüche gegen Dritte an den Kunden abzutreten.

§ 3  Grundsätzlich ist Presse- und Nachrichtenagentur quadriga press Ltd. & Co. KG um schnellstmögliche Verbreitung des Materials bemüht. Eingehendes Material wird in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs bei Presse- und Nachrichtenagentur quadriga press Ltd. & Co. KG unter Berücksichtigung der Verteilerkapazität bearbeitet. In der Regel erfolgt ein mehrfacher täglicher Versand. Bei nicht-digitalisierter Anlieferung wird das Material von Presse- und Nachrichtenagentur quadriga press Ltd. & Co. KG kostenpflichtig digitalisiert; für die hierbei etwa entstehende Zeitverzögerung oder entstehenden Bearbeitungsfehler haftet Presse- und Nachrichtenagentur quadriga press Ltd. & Co. KG nicht, es sei denn, dass mindestens grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Entsprechendes gilt bei digitaler Anlieferung.

§ 4  Presse- und Nachrichtenagentur quadriga press Ltd. & Co. KG übernimmt keine Haftung bei:

  • zeitlichen Verzögerungen auf dem Versandwege, aus welchen Gründen und warum auch immer;
  • Unmöglichkeit der Leistung aus technischen Gründen auf dem Versandweg;
  • Bearbeitung des Materials durch den Empfänger oder Dritte;
  • terminlich und/oder zeitliche Verzögerungen im Ausland;
  • bei unrechtmäßiger Behandlung durch den Empfänger oder Andere, obwohl eine andere Vereinbarung getroffen wurde und /oder ein Verbot ausgesprochen wurde.

§ 5   Es gelten die jeweiligen Preise von Presse- und Nachrichtenagentur quadriga press Ltd. & Co. KG als vereinbart. Die Preise sind online einzusehen Es gelten bei Vertragsabschluss und Auftragserteilung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart. Weitere evtl. mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Andere Preisvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 6   Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der deutschen Gesetze verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz von Presse- und Nachrichtenagentur quadriga press Ltd. & Co. KG vereinbart.

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