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Kategorie Kultur  

Neues Filmförderungsgesetz verbessert Rahmenbedingungen

13.11.2008: Anlässlich der heutigen abschließenden Beratung der Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) im Bundestag, die 2009 in Kraft treten soll, sagte ulturstaatsminister Bernd Neumann: "Ich bin überzeugt,

Anlässlich der heutigen abschließenden Beratung der Novelle des
Filmförderungsgesetzes (FFG) im Bundestag, die 2009 in Kraft treten soll, sagte
Kulturstaatsminister Bernd Neumann: "Ich bin überzeugt, dass das neue
Filmförderungsgesetz ein gelungener Wurf ist. Die Rahmenbedingungen der deutschen
Filmwirtschaft werden weiter verbessert, damit sich die derzeitige
Erfolgsgeschichte des deutschen Films fortsetzen kann. Der Gesetzentwurf ist das
Ergebnis langer und intensiver Verhandlungen mit allen Beteiligten. Hierbei
wurden alle Interessen sorgfältig abgewogen."


Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, qualitativ hochwertige Filme zu fördern.
Hierzu trägt eine verstärkte Drehbuchförderung bei. Zu den Aufgaben der FFA wird
es künftig auch gehören, die Belange der Beschäftigten der Filmwirtschaft zu
unterstützen. Damit werden im FFG erstmals soziale Mindeststandards in der
Filmbranche berücksichtigt.
 
Staatsminister Bernd Neumann begrüßte auch die positiven Entwicklungen bei den
Verhandlungen mit den Rundfunksendern: "Die Medialeistungen der Sender in Form
von Werbezeiten für Kinofilme werden deutlich erhöht. Hier konnten wichtige
Erfolge erzielt werden. Und dies gilt nicht nur für die privaten Sender. Auch die
öffentlich-rechtlichen Sender werden erstmals während der gesamten Laufzeit des
FFG in erheblichem Umfang Medialeistungen erbringen. Zudem werden sich die Sender
zu einer fairen Aufteilung der Rechte zwischen Sendern und Produzenten für die
Video-on-Demand-Nutzung verpflichten. Hierdurch profitieren auch die Produzenten
von den neuen Verwertungsformen für Kinofilme."
 
Der Novellierungsentwurf des FFG berücksichtigt ebenfalls neue Verwertungsformen
von Filmen im Internet. So werden Anbieter neuer Dienste sowohl als Zahler von
Beiträgen für die Finanzierung der Filmförderung, aber auch als
Fördermittelempfänger berücksichtigt. Um mehr Werbung für den deutschen Film zu
ermöglichen, werden die Mittel für die Absatzförderung deutlich erhöht. Mit Blick
auf die beschleunigte Auswertung von Filmen in den Medien werden die Sperrfristen
für die verschiedenen Auswertungsstufen verkürzt.
 
Auch der schwierigen Situation bei den Filmtheatern wird Rechnung getragen, indem
sie bei ihrer Abgabe an die FFA entlastet werden. Zudem wird die Abspielförderung
optimiert. Ein Teil der Förderung wird künftig nicht mehr als Darlehen, sondern
als Zuschuss gewährt. Weiter wurde eine Regelung zum Erlass von Altdarlehen
aufgenommen, um dem Investitionsstau zu begegnen.


Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung
E-Mail: InternetPost@bundesregierung.de
Internet: http://www.bundesregierung.de/
Dorotheenstr. 84
D-10117 Berlin
Telefon: 03018 272 - 0
Telefax: 03018 272 - 2555

13.11.2008 / Patrick Kröhl

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