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Kategorie Bundestag  

Kabinett beschließt Bundeserklärung zur Bilanz des Nationalen Integrationsplans

05.11.2008: Das Bundeskabinett hat heute die Erklärung des Bundes zum Ersten Fortschrittsbericht zum Nationalen Integrationsplan verabschiedet.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration,
Maria Böhmer, erklärt dazu: "Der Erste Fortschrittsbericht zeigt deutlich, dass
der Nationale Integrationsplan eine enorme integrationspolitische
Aufbruchstimmung im ganzen Land erzeugt hat. Sehr viele der 400
Selbstverpflichtungen sind bereits umgesetzt, auch darüber hinaus sind viele
Projekte und Initiativen angestoßen worden. Wir können heute sagen: So viel
Integration war nie in unserem Land, und noch nie haben sich so viele Menschen
dafür engagiert. Ich danke allen, die zum Erfolg des Nationalen Integrationsplans
beigetragen haben und weiterhin beitragen. Der intensive und unmittelbare Dialog
mit allen Beteiligten, insbesondere mit den Migrantenorganisationen, hat sich
bewährt. Ich möchte das Forum Integration nutzen, um diesen Dialog weiter zu
verstetigen."
 
In der Erklärung des Bundes heißt es: "Mit dem Nationalen Integrationsplan wurde
ein Paradigmenwechsel in der Integrationspolitik eingeleitet. Integrationspolitik
ist auf allen Ebenen zu einem Querschnittsthema geworden. Erstmals wurde auf der
Grundlage gemeinsamer Leitlinien eine Plattform geschaffen, die die Aktivitäten
von Bund, Ländern, Kommunen und nichtstaatlichen Akteuren vereinigt. Die
partnerschaftliche, konstruktive Zusammenarbeit dieser Akteure untereinander und
mit der Zivilgesellschaft wurde gestärkt. Die aktive Beteiligung von
Migrantenorganisationen an der Planung und Gestaltung von Integrationsmaßnahmen
wurde ausgebaut. Der Bund hat Schritte unternommen, um die Nachhaltigkeit
erfolgreicher integrationspolitischer Handlungsansätze zu sichern."


Folgende Selbstverpflichtungen des Bundes umgesetzt beziehungsweise eingeleitet
(Beispiele):
 

Integrationskurse

* Der Kursumfang wurde für spezielle Zielgruppen auf 900 Stunden erweitert.

* Ein Abschlusstest wurde eingeführt. Der Anteil derjenigen, die daran
teilnehmen, hat sich von 65,4 Prozent (2007) auf 87,4 Prozent (1. Halbjahr
2008) erhöht. Teilnehmer/innen, die das Ziel des Sprachkursteils nicht
erreicht haben, können bis zu 300 Stunden wiederholen.

* 2009 wird das "Zertifikat Deutsch" durch einen skalierten "Sprachtest für
Zuwanderer" auf den Niveaustufen A2 bis B1 GER ersetzt. Dieser
berücksichtigt in besonderem Maße die Kommunikationsbedürfnisse sowie die
Lebens- und Lernsituation von Zugewanderten. Auch Teilnehmer/innen, die das
Lernziel B1 noch nicht erreicht haben, erhalten somit eine Bescheinigung
über ihren bisherigen Lernerfolg.

* Kostenbefreite Teilnehmer/innen und teilnahmeverpflichtete Ausländer/innen
bekommen die Fahrtkosten erstattet. Im 1. Halbjahr 2008 gingen hierzu rund
55.000 Anträge ein.

* Teilnehmer/innen, die innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung der
Teilnahmeberechtigung den Kurs erfolgreich abschließen, bekommen 50 Prozent
der Kosten erstattet.

* Die kursbegleitetende Kinderbetreuung wurden erheblich ausgebaut. 2007
waren dafür im Haushalt 800.000 Euro vorgesehen, 2008 waren es 4,2
Millionen Euro.

* Die Erhöhung des Kostenerstattungssatzes von 2,05 auf 2,35 Euro pro Stunde
und Teilnehmer/in hat zu einer Verringerung der durchschnittlichen
Kursgröße von 17 (2006) auf 15 (2008) Teilnehmer/innen geführt.

* Insgesamt haben die Verbesserungen zu einer deutlich höheren Akzeptanz der
Integrationskurse geführt. Die Teilnehmerzahlen sind deutlich gestiegen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich dieser Trend fortsetzt.

Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt



Qualifizierungsinitiative: Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben beim
Bildungsgipfel am 22. Oktober 2008 eine "Qualifizerungsinitiative für
Deutschland" beschlossen. Sie setzen damit ein deutliches Signal für eine höhere
Bildungsbeteiligung und verbesserte Aufstiegsmöglichkeiten durch Bildung auch für
Migrant/inn/en.
 
Frühkindliche Förderung:
* Kinder aus Zuwandererfamilien profitieren deutlich vom Ausbau der
Betreuungsplätze für unter Dreijährige.

* Der Bund unterstützt den Ausbau durch eine Weiterbildungsinitiative für
Erzieher/innen. Er entwickelt gemeinsam mit Ländern und Kommunen
Qualitätsstandards zur frühkindlichen Bildung in Tageseinrichtungen.
Sprachförderung, Bilingualität und interkulturelle Bildung spielen dabei
eine wesentliche Rolle.

Übergänge in Ausbildung und Beruf:
* Der Bund hat die Laufzeit des mit 4 Milliarden Euro dotierten Programmes
zum Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen bis 2009 verlängert. Die Nutzung
von Ganztagsangeboten durch Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien
ist 2007 gegenüber 2005 um circa 15 Prozent gestiegen. Im Begleitprogramm
"Ideen für Mehr! Ganztägig lernen" der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung
werden bis 2009 20 Millionen Euro bereit gestellt. Seit 2007 wurden neue
Projekte zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund gestartet.

* Mit der Einführung der Berufseinstiegsbegleitung wurde die Möglichkeit
geschaffen, leistungsschwächere Schüler/innen individuell beim Übergang von
der Schule in die Ausbildung zu begleiten. Die Förderung erfolgt in hohem
Maße zugunsten junger Menschen mit Migrationshintergrund.

* Mit dem Programm "Schulverweigerung Die 2. Chance" wurden bis August 2008
circa 2.900 Schüler/innen erreicht, davon circa 25  Prozent mit
Migrationshintergrund.

* Mit dem ESF-Programm "Kompetenzagenturen" (Unterstützung junger Menschen
durch qualifizierte Case-Manager am Übergang von der Schule in den
Arbeitsmarkt) wurden 2008 rund 36.000 Jugendliche erreicht, davon circa 25
Prozent mit Migrationshintergrund. 

* Mit dem ESF-Programm "Lokales Kapital für soziale Zwecke" werden
Mikroprojekte und kleine Initiativen gefördert, um u.a. die
Beschäftigungsmöglichkeiten junger Menschen mit Migrationshintergrund zu
verbessern. Im 4. Förderjahr lag der Anteil von Migrant/inn/en an den
Projekten bei rund 49 Prozent.

* 2008  ist das Programm "Perspektive Berufsabschluss" angelaufen. Es richtet
sich auf eine Weiterentwicklung des Übergangsmanagementes Schule/Ausbildung
und auf die Nachqualifizierung junger An- und Ungelernter. In der
Zielgruppe sind Jugendliche mit Migrationshintergrund überproportional
häufig zu finden.

Ausbildungsplätze und Beschäftigungschancen:
* Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration unterstützt die Unternehmensinitiative "Charta der Vielfalt"
mit der Kampagne "Vielfalt als Chance". Bis Ende Oktober 2008 haben rund
500 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen die Charta unterzeichnet.

* Mit dem Ausbildungsbonus sollen schnell zusätzliche Ausbildungsplätze für
förderungebedürftige Ausbildungssuchende aus früheren
Schulentlassungsjahren geschaffen werden.

* Die Bundesagentur für Arbeit finanziert zusätzlich zur ursprünglichen
Planung 7.500 Plätze zur überbetrieblichen Ausbildung.

* Im Programm JOBSTARTER liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Gewinnung
neuer Ausbildungsplätze in Betrieben, die von Inhaber/innen ausländischer
Herkunft geführt werden. Bis Mitte 2008 konnten 900 Plätze nachgewiesen
werden. In der Initiative "Aktiv für Ausbildungsplätze" arbeiten die
Bundesregierung, ausländische Wirtschaftsverbände, der Deutsche Industrie-
und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks
(ZDH) auf das Ziel hin, bis 2010 10.000 neue Ausbildungsplätze in diesen
Betrieben zu gewinnen.

* Die berufsbezogene Deutschförderung für Personen mit Migrationshintergrund
steht jetzt auch Empfängern von Leistungen nach dem SGB II und
Beschäftigten offen.

Berufliche Qualifikationen anerkennen, Begabungspotenziale fördern:
* Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, die Möglichkeiten der
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen zu erweitern und zu
verbessern. Es wird geprüft, inwieweit die für Spätaussiedler/innen und
EU-Angehörige bestehenden Ansprüche allgemeine Anwendung finden können.

* Ausländische Jugendliche mit Bleibeperspektive können auch ohne Anknüpfung
an eine vorherige Mindesterwerbsdauer der Eltern oder eigene
Erwerbstätigkeit mit BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden
(22. BAföG-Änderungsgesetz).

* Im Rahmen des Modellprojektes "AQUA - (zugewanderte) Akademikerinnen und
Akademiker qualifizieren sich für den Arbeitsmarkt" können
Spätaussiedler/innen, jüdische Kontingentflüchtlinge und Asylberechtigte
mit akademischen Abschlüssen an berufsspezifischen Weiterbildungen
teilnehmen.


Frauen und Mädchen

 
 
Die Bundesregierung ist bestrebt, die Datenlage zu Zwangsverheiratungen zu
verbessern, um diese bekämpfen und Betroffene praktisch unterstützen zu können.
* Mit dem Institut für Menschenrechte wurde ein Sammelband erstellt, der
erstmals Expertenwissen aus Wissenschaft und Praxis bündelt. Eine
wissenschaftliche Untersuchung zu Umfang und Ausmaß von
Zwangsverheiratungen in Deutschland wird folgen. Ein Rechtsgutachten ist in
Auftrag gegeben.
* Zur Problemen bei der Anwendung des Kinder- und Jugendhilferechtes (SGB
VIII) bei der Unterstützung von Opfern von Zwangsverheiratung wurde eine
Arbeitsgruppe aus Vertreter/innen der Bundesregierung, der Länder, der
Kommunen und nichtstaatlicher Organisationen eingerichtet.
* Die Bundesregierung fördert ein Online-Beratungsangebot für von
Zwangsverheiratung Betroffene und Bedrohte.

Eine Reihe von Maßnahmen sind in die Wege geleitet worden, um die politische
Partizipation von Migrantinnen zu verbessern:
* Im November 2008 findet eine bundesweite Fachtagung zur Einrichtung von
trans- und interkulturellen Lernhäusern für Frauen statt.
* Aus dem "Dialogforum für muslimische Frauen" hat sich ein Aktionsbündnis
zur besseren Vernetzung dieser Migrantinnenorganisationen gegründet.
* Im Rahmen der Initiative ZivilEngagement (IZE) sind Forschungsmaßnahmen und
praktische Projekte zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements von
Migrantinnen geplant.

Der Bund hat sich verpflichtet, zum Abbau von Stereotypen und Vorurteilen gegen
Migrantinnen beizutragen.
* In türkisch- und russischsprachigen Medien wurden Informationen über den
Nationalen Integrationsplan von der Vorstellung erfolgreicher Frauen
türkischer bzw. russischer Herkunft begleitet.

* Eine bundesweite Plakatkampagne im Frühjahr 2008 thematisierte auch das
Anliegen der Gleichberechtigung.

* Geplant ist ein Integrationspreis in Kombination mit einem Musikwettbewerb,
der sich an Jugendliche wendet und auch den Abbau von Stereotypen zum
Gegenstand haben wirund

Ende 2008 wird eine Sonderauswertung des Mikrozensus 2005 zum Thema Geschlecht
und Migration veröffentlicht.

Integration vor Ort

 
 
Das Programm "Soziale Stadt" ist ein zentraler Ansatz, um die Wohn- und
Lebensbedingungen in benachteiligten Stadtquartieren zu verbessern.
* Bundesweit werden über 500 Stadtteile in mehr als 320 Gemeinden gefördert.

* Mit der finanziellen Aufstockung des Programmes seit 2006 und der
Ausweitung der Förderung auf sozial-integrative Modellvorhaben können auch
Maßnahmen der Integration von Migrant/inn/en verstärkt unterstützt werden.
Knapp drei Viertel der in den Programmjahren 2006 und 2007 eingeleiteten
420 Modellvorhaben setzen Maßnahmen in diesem Handlungsfeld um.

* Ein Schwerpunkt der sozialen Stadtentwicklung liegt im Bildungsbereich. Das
Programm "Soziale Stadt" unterstützt die Öffnung von Schulen zum Stadtteil,
indem es baulich-investive Maßnahmen mit sozial-integrativen Projekten
etwas zur interkulturellen Moderation in Schulen oder mit Angeboten der
schulischen und außerschulischen Bildung verbindet.

Kulturelle Integration

* Der Bund verknüpft seine Zuwendungen an Kultureinrichtungen mit dem Ziel
einer aktiven kulturellen Bildungsarbeit. Zuwendungsempfänger wurden
aufgefordert, Leitbilder, Organisationsziele und Konzepte zur Integration
und interkulturellen Öffnung zu entwickeln und entsprechende Maßnahmen in
der Personalentwicklung vorzusehen.

* Die Kulturstiftung des Bundes (KSB) hat einen neuen Schwerpunkt auf
interkulturelle Bildung gelegt. Die Maßnahmen hierzu umfassen auch Themen
der kulturellen Integration von Migrant/inn/en.

* Der Bund hat eine Umfrage über kulturelle Bildung in allen mehr als 6.000
Museen in Deutschland initiiert. Darin wurden auch Fragen zum Thema
"Interkulturelle Projekte von und in Museen" gestellt.

* In ihren Fördergrundsätzen hat die aus Mitteln der Bundesregierung
geförderte Initiative Musik gGmbH (zur Förderung von Pop, Rock und Jazz)
den Integrationsgedanken verankert. Eine Reihe von Projekten mit
Integrationsbezug wurde bewilligt.

* Der Bund trägt dafür Sorge, dass bei der Besetzung von Führungspositionen
im Personalbereich und bei der Zusammensetzung von Gremien, Kuratorien und
Jurys in seinem Verantwortungsbereich Menschen mit Migrationshintergrund
angemessen berücksichtigt werden.

Integration durch Sport

 
 
Der Bund misst derm Integrationspotenzial des Sportes eine erhebliche Bedeutung
zu.
* Seit 1989 fördert der Bund das Programm "Integration durch Sport". In fast
500 Stützpunktvereinen werden bundesweit vielfältige sportliche Aktivitäten
angeboten, die sich speziell an Migrant/inn/en richten. Aktuell werden so
in über 1.900 integrativen Sportgruppen rund 36.000 Personen in den
organisierten Sport eingebunden.

* Der Bund hat eine ständige Arbeitsgruppe "Integration und Sport" mit
Vertretern der Länder, des Sports, der Wissenschaft und von
Migrantenorganisationen ins Leben gerufen. Sie soll u.a. neue
Schwerpunktthemen an der Schnittstelle zwischen Integration und Sport
identifizieren und bearbeiten sowie die interkulturelle Kompetenz der
Akteure vor Ort fördern. Hierzu hat sie sich folgende Schwerpunkte gesetzt:
- Weitere interkulturelle Öffnung der Sportverbände,
- Einbindung der Migrant/inn/en in die gestaltenden Strukturen der Vereine,
- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Migrantenorganisationen und
Sport,
- Entwicklung zielgruppenspezifischer Angebote für Frauen und Mädchen mit
Migrationshintergrund.

Integration durch Medien

 
Die Bundesregierung ist sich mit den Ländern und den Vertreter/innen der
öffentlichen und privaten Medien darin einig, dass der Nationale Integrationsplan
die Integration durch Medien vorangebracht hat. Insbesondere folgende Aspekte
bedürfen nach einhelliger Auffassung der weiteren Beachtung:
* Personalplanung und Personalförderung im Sinne der Aus- und Fortbildung
sowie Rekrutierung von Medienschaffenden mit Migrationshintergrund,

* Forschungsanstrengungen zur inhaltlich-konzeptionellen Weiterentwicklung
von integrativen Medienangeboten, die vornehmlich qualitiative Aspekte in
den Mittelpunkt rücken,

* Berücksichtigung von Akteuren und Themen der Integration in den regulären
Programmangeboten,

* Verbesserung der Verfahren zur Überprüfung der eingeschlagenen Maßnahmen.


Integration durch bürgerschaftliches Engagement

 
Im Rahmen der 2007 gestarteten Initiative "ZivilEngagement Miteinander,
Füreinander" ist die Stärkung des Engagements von Migrant/inn/en in einem eigenen
Schwerpunkt verankert.
* Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration hat im Mai 2008 die "aktion zusammen wachsen
Bildungspatenschaften stärken, Integration fördern" gestartet. Mit
bundesweiten und regionalen Infrastruktur- und Servicedienstleistungen 
werden lokale Projekte und Netzwerke gestärkt, Wissenstransfer und
Erfahrungsaustausch organisiert und neue Initiativen angeregt.

* Im 2007 gestartetenProgramm "Freiwilligendienste machen kompetent" liegt
ein besonderer Focus auf der Beteiligung junger Menschen mit
Migrationshintergrund und auf der Bildung neuer Trägerstrukturen unter
Beteiligung der Migrantenorganisationen. Von den bisherigen
Teilnehmer/inne/n haben rund 65 Prozent einen Migrationshintergrund.

* Eine Multiethnische Studie soll in Anlehnung und parallel zum dritten
Freiwilligensurvey 2010 handlungswirksame Erkenntnisse zur Förderung des
Engagements von Migrant/inn/en liefern.

* Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat am 31. Oktober 2008
eine ganztätige Veranstaltung zu den Möglichkeiten und Bedingungen seiner
Projektförderung durchgeführt.


Ausblick

 
Der Bund wird den mit dem Nationalen Integrationsplan begonnenen Prozess mit
folgenden Prioritäten fortschreiben:
* Weiterführung und Institutionalisierung des Dialogs staatlicher und
nichtstaatlicher Akteure mit dem Ziel der Weiterentwicklung, Koordination
und Vernetzung integrationspolitischer Initiativen und Maßnahmen. Die
gleichberechtigte Teilnahme der Migrantenorganisationen ist dabei ein
zentrales Element.

* Formulierung integrationspolitischer Ziele in den verschiedenen
Politikfeldern und deren Operationalisierung durch zeitlich gestaffelte,
messbare Zielgrößen (Benchmarks)

* Regelmäßige Überpfüfung und Berichterstattung im Hinblick auf das Erreichen
integrationspolitischer Ziele. Dazu befindet sich derzeit ein
indikatorengestütztes Integrationsmonitoring in Erprobung.



Der vollständige Erste Fortschrittsbericht zum Nationalen Integrationsplan wird
am morgigen Donnerstag, 6. November 2008, im Rahmen des 3. Integrationsgipfels
veröffentlicht. Er enthält neben der Erklärung des Bundes die Erklärungen der
Länder, der Kommunalen Spitzenverbände, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien
Wohlfahrtspflege (BAGFW), der Migrantenorganisationen, der Arbeitgeber, der
Gewerkschaften, des Sports sowie vertiefende Bilanzierungen zu den Bereichen
frühe Sprachförderung, Ausbildung und Arbeitsmarkt, Integration vor Ort und
Medien. In einem Tabellenanhang werden alle 400 Selbstverpflichtungen aus dem
Nationalen Integrationsplan bilanziert. Der Bericht wird auch im Internet unter
www.integrationsbeauftragte.de
veröffentlicht.


Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung
E-Mail: InternetPost@bundesregierung.de
Internet: http://www.bundesregierung.de/
Dorotheenstr. 84
D-10117 Berlin
Telefon: 03018 272 - 0
Telefax: 03018 272 - 2555

05.11.2008 /

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